Krankenkasse Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Sie muss von einem Hausarzt oder Psychiater angeordnet werden. Die Anordnung gilt für 15 Stunden und ist bei Bedarf nochmals um 15 Stunden verlängerbar. Soll die Therapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist einen Fortsetzungsantrag durch den anordnenden Arzt an die zuständige Krankenkasse zu stellen. Dieser muss eine Fallbeurteilung durch eine PsychiaterIn enthalten, (welche auch durch reines Aktenstudium verfasst werden kann).
Idealerweise bringen sie das vom Arzt ausgefüllte und unterzeichnete Anordnungsformular zum Erstgespräch mit.
*DOWLOAD Anordnungsformular*
Selbstzahler
Personen, bei denen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung nicht via Krankenkasse abgerechnet werden, bezahlen einen Tarif, der in der Abklärungsphase besprochen wird und sich - innerhalb eines gewissen Rahmens - nach dem Einkommen richtet.
Abrechnung: Das Rechnungs- und Mahnwesen wird über die Ärztekasse abgewickelt.
Terminabsage: Muss 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, ansonsten dieser verrechnet wird.