Supervision
Das Supervisionsanbgebot richtet sich an (angehende) psychologische und ärztliche Psychotherapeuten im Einzelsetting.
Ausgangspunkt sind ihre Ziele, Anliegen, ihre bisherige Berufserfahrung und Weiterbildung. Die Fallsupervision beinhaltet das Entwickeln eines Fall- und Problemverständnisses, Unterstützung in der Therapieplanung, Evaluation der Wirksamkeit der Interventionen.
Die Arbeit mit KlientInnen kann auch eigene Schemata und Lebenserfahrungen aktivieren. Die Supervision bietet Raum, eigene Schemaaktivierungen im Verlauf der Arbeit mit KlientInnen oder im institutionellen Aspekt, einzuordnen.
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Anerkennung
Die Supervision ist für Psychotherapie-Weiterbildungen mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt anerkannt.